Grundsätzlich richten sich die Gebühren für ein Gutachen nach der Höhe des ermittelten Marktwertes. Je nach Art des Gutachtens greifen die unten aufgeführten Gebührenordnungen.
- Honorarordnung in Anlehnung die Honorartafel des BVS
Hinzu kommen evtl. erbrachte Sonderleistungen (z.B. Aufmaß), Auslagen (z.B.
für Auszug aus der Kaufpreissammlung oder Liegenschaftskarten)
sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Beratungen und Sonderleistungen werden nach Stundenaufwand
entsprechend Vereinbarung abgerechnet.
- Beleihungswertgutachten werden entsprechend der Honorarvereinbarungen
mit den Banken abgerechnet.

