Grundsätzlich richten sich die Gebühren für ein Gutachen nach der Höhe des ermittelten Marktwertes. Je nach Art des Gutachtens greifen die unten aufgeführten Gebührenordnungen.

- Honorarordnung in Anlehnung die Honorartafel des BVS

  Hinzu kommen evtl. erbrachte Sonderleistungen (z.B. Aufmaß), Auslagen (z.B.
  für Auszug aus  der Kaufpreissammlung oder Liegenschaftskarten)
  sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

- Beratungen und Sonderleistungen werden nach Stundenaufwand
  entsprechend Vereinbarung abgerechnet.

- Beleihungswertgutachten werden entsprechend der Honorarvereinbarungen
  mit den Banken abgerechnet.