Grundsätzlich wird entsprechend der Nutzung des zu bewertenden Objektes und des Zwecks des Gutachtens zwischen verschiedenen Gutachten-Arten unterschieden:


- Vergleichswertgutachten (Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen)

- Ertragswertgutachten (ertragsorientierte Objekte wie Mehrfamilienhäuser und
  Gewerbeobjekte)

- Sonderbewertungen

- Beleihungswertgutachten nach BeleihungsWert-Verordnung (BelWertV) für Finanzierungen